Auslandsförderung
Auslandsaufenthalte (Studium, Praktikum oder Schulbesuch) können auf gesonderten Antrag gefördert werden. Einfach die BAföG-Förderung, die man im Inland erhält, mit ins Ausland zu nehmen, geht allerdings nicht. Für die BAföG-Auslandsförderung sind unterschiedliche Ämter für Ausbildungsförderung zuständig - die Zuständigkeit richtet sich nach dem Zielland. Welches Auslandsförderungsamt für welches Zielland zuständig ist, können Sie unter www.bafög.de nachlesen. Für das Zielland Kanada ist das Studierendenwerk Thüringen zuständig.
Zusätzlich zur Inlandsförderung (mit der Förderungsart Zuschuss/Darlehen) kann man z.B. Auslandszuschläge (gilt nur für Zielländer außerhalb der EU), Studiengebühren, Reisekosten und Krankenversicherungskosten als Zuschuss erhalten.
Großes Plus für eine Auslandsausbildung: Im Regelfall bleibt die Zeit einer Auslandsausbildung bei der Förderung einer anschließenden Inlandsausbildung für die Dauer bis zu einem Jahr unberücksichtigt. Wer also z.B. zwei Semester für eine Ausbildung im Ausland verbringt, verlängert seine Höchstdauer für den Bezug von Leistungen nach dem BAföG entsprechend.
Bitte schicken Sie Ihren Antrag an folgende Anschrift:
Studierendenwerk Thüringen
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 100 240
07702 Jena
Telefon: 03641-5546 390
Fax: 03641-9400589
E-Mail: kanada@bafoeg-thueringen.de
Bitte nutzen Sie unser elektronisches Onlineportal unter www.bafoeg-digital.de.
Alle nötigen Dokumente finden Sie auf dieser Seite.