Härtefalldarlehen

Mittelfristige und langfristige Darlehen des Studierendenwerks in besonderen Härtefällen

Das Studierendenwerk kann aus Mitteln des Deutschen Studentenwerks (DSW) und aus eigenen Mitteln zinslose Darlehen für maximal zwölf Monate vergeben. Diese Möglichkeit ist für bedürftige Studierende vorgesehen, die sich in der Abschlussphase des Studiums befinden und unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind, die das Studium gefährdet.
Für den Antrag eines anstehenden Darlehens im Härtefall sind neben dem Nachweis der Bedürftigkeit auch die Aussichten auf einen Studienabschluss glaubhaft zu machen. Darlehen im Härtefall sind als finanzielle Hilfe in vorübergehenden Notlagen gedacht.

Für die Beantragung dieser Darlehen sind erforderlich:

  • aktuelle Studienbescheinigung
  • Einkommens- und Vermögensnachweis (lückenlose Kontoauszüge der letzten zwei Monate bis Tag vor Antragstellung)
  • Ablehnungsbescheid des Amtes für Ausbildungsförderung
  • Einzugsermächtigung mittels Lastschrift
  • eine Erklärung zum Erhalt anderer Sozialleistungen (im Antragsformular enthalten)
  • selbstschuldnerische Bürgschaft oder Bankbürgschaft
  • Nachweis von zwei Adressgarantinnen bzw. -garanten mittels Kopie des Ausweises, mit dem die Darlehensnehmerin bzw. der Darlehensnehmer keine gemeinsame Adresse hat

Weitere Informationen erhalten Sie in den Richtlinien. Sie können sich gern an unsere Mitarbeitenden der Allgemeinen Sozialberatung wenden. Dort können Sie den Antrag stellen.

Soziale Medien