Semesterticket
Mit der Zahlung des Semesterbeitrags (Beitragshöhe siehe Beitragsordnung für das Wintersemester 24/25) entrichten Sie auch einen Beitrag für das Semesterticket.
Die Studierenden der Dualen Hochschule Gera-Eisenach und die Studierenden der Hochschule Schmalkalden erhalten das Semesterticket über einen Aufdruck auf Ihre thoska. Für alle drei Hochschulen ist im Semesterticket das Bahnticket enthalten, d.h. eine preiswerte Regelung mit der Deutschen Bahn für den Regionalverkehr.
Zusätzlich ist im Semesterticket für die Studierenden der Dualen Hochschule Gera-Eisenach am Campus Gera noch das ÖPNV-Ticket (Öffentlicher Personen-Nahverkehr in Gera) und das VMT-Ticket (Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen) – inbegriffen.
Die Studierenden der Universität Erfurt, der Fachhochschule Erfurt, der Technischen Universität Ilmenau, der Friedrich-Schiller-Universität Jena, der Ernst-Abbe-Hochschule Jena, der Hochschule Nordhausen, der Bauhau-Universität Weimar und der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar erhalten die Berechtigung für das Deutschlandsemesterticket. Sie können über die Website des Verkehrsverbundes Mittelthüringen Ihr Deutschlandsemesterticket bestellen.
Übersicht über die Semestertickets an den einzelnen Standorten:
- Eisenach: Bahnticket
- Erfurt: Deutschlandsemesterticket
- Gera: Bahnticket, Ticket des Geraer Verkehrsbetriebes, VMT-Ticket
- Ilmenau: Deutschlandsemesterticket
- Jena: Deutschlandsemesterticket
- Nordhausen: Deutschlandsemesterticket
- Schmalkalden: Bahnticket
- Weimar: Deutschlandsemesterticket
Informationen zum Deutschlandsemesterticket und Upgrade-Ticket
Alle Informationen, wie Sie das Deutschlandsemesterticket (gilt für die Studierenden der Hochschulen in Erfurt, Ilmenau, Jena, Nordhausen und Weimar ) bzw. das Upgrade-Ticket (gilt für die Studierenden der Hochschulen in Eisenach, Gera und Schmalkalden) erwerben können, finden Sie hier.
Informationen zur Rückerstattung zum 9-Euro-Ticket:
Die Rückerstattung über die Kassen des Studierendenwerks Thüringen ist seit 30. September 2023 beendet. Wenn Sie die Rückzahlung noch nicht bekommen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an neun-euro-ticket-thoska@stw-thueringen.de.
Weitere Informationen
Als Semesterticket-Fahrausweis gilt der aktuelle Studierendenausweis (thoska) der jeweiligen Hochschule in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. Das Semesterticket ist nicht übertragbar und die Mitnahme weiterer Personen ist nicht gestattet. Die Nichtnutzung des Semestertickets begründet keinen Anspruch auf Erstattung. Eigenmächtige Veränderungen der Eintragungen im Studierendenausweis machen ihn als Fahrausweis ungültig! Studierende werden dann als Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis behandelt. Zu den eigenmächtigen Veränderungen zählen laminierte, beschnittene, radierte, geklebte, überschriebene und in Folie eingeklebte Ausweise, die nicht herausgenommen werden können. Studienbescheinigungen werden als Fahrausweis nicht anerkannt.
Wenn Sie die thoska als gültigen Studierendenausweis vorlegen, überprüfen Sie bitte vorher, ob der Gültigkeitsvermerk auf Ihrer thoska noch deutlich lesbar und nicht abgelaufen ist. Andernfalls gelten Sie als Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis und sind zur Zahlung von 60 € verpflichtet. Bitte stellen Sie daher rechtzeitig sicher, den Gültigkeitsvermerk in den entsprechenden Thoskabüros erneuern zu lassen, damit er gut lesbar, unbeschädigt und aktuell ist.
Für die Prüfung der Fahrtberechtigung ist der Studierendenausweis von den Studierenden der Friedrich-Schiller-Universität und der Ernst-Abbe-Hochschule auf Aufforderung dem Kontrollpersonal auszuhändigen. Das Kontrollpersonal liest im Rahmen der Kontrolle ausschließlich das eTicket aus dem Studierendenausweis aus. Die Gültigkeit des eTickets wird im Rahmen der Kontrolle elektronisch angezeigt. Daten über die Ticketnutzung sowie personenbezogene Daten der Inhaberin bzw. des Inhabers der Fahrtberechtigung werden bei Vorlage eines gültigen Tickets nicht gespeichert.
Falls der Studierendenausweis (thoska) technisch nicht zu lesen ist, wird dem Fahrgast eine Nachweisaufforderung ausgestellt, mit der die Nutzung des Nahverkehrs für einen Zeitraum von sieben Tagen möglich ist. Legen die jeweiligen Studierenden in dieser Frist einen gültigen und lesbaren Studierendenausweis oder einen vorläufigen Studierendenausweis vor, ist der Sachverhalt erledigt. Erfolgt keine Vorlage eines gültigen Semestertickets, wird der Vorgang als Fahren ohne gültigen Fahrausweis behandelt.
- Befreiung vom Semesterticketbeitrag
Eine Befreiung vom Semesterticketbeitrag ist möglich, wenn Sie für mindestens 21 Wochen innerhalb der Semesterdauer (01.04. bis 30.09. oder 01.10. bis 31.03.) ein Praktikum oder den praktischen Teil zu Ihrer Abschlussarbeit außerhalb Thüringens realisieren. Wenn Sie den Beitrag für das betreffende Semester noch nicht gezahlt haben, besteht die Möglichkeit zur Befreiung vom Beitrag zum Semesterticket. Als Nachweis ist ein entsprechender vollständiger Praktikumsvertrag in Kopie (eine Bestätigung durch die Hochschule direkt auf dem Antrag ist ebenfalls ausreichend) erforderlich. Die Befreiung gilt nur für ein Semester.
Falls Sie den erforderlichen Nachweis für ein Praktikum nicht rechtzeitig erhalten, können Sie einen Antrag auf Rückerstattung des Semesterticketbeitrages stellen. Zahlen Sie zunächst den vollen Beitrag, um Verzugsgebühren bei der Rückmeldung zu vermeiden. - Antrag Beitragsbefreiung Semesterticket
Bitte stellen Sie den Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Semestertickets mit diesem Formular. Sie können Ihren Antrag persönlich im infopunkt Erfurt des Studierendenwerks abgeben, diesen per E-Mail an infopunkt-erfurt-fh@stw-thueringen.de senden oder uns die Anträge mit allen notwendigen Nachweisen mit der Post schicken (Studierendenwerk Thüringen, Bereich Erfurt, PF 800243, 99028 Erfurt).
Die Antragstellung ist nur vor Beginn des Verwaltungssemesters möglich.
Antragsfrist: einen Tag vor Semesterbeginn (d.h. bis 31.03. bzw. 30.09.)
Auf Antrag können folgende Studierende den Bahnticket-Beitrag zurückerstattet bekommen:
- Studierende mit Behinderung, die die nach dem Recht der Schwerbehinderten im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) Anspruch auf Beförderung haben und dies nachweisen können
- Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden (Achtung! Der gesamte Semesterbeitrag wird zurückgezahlt.)
- Studierende, die sich nachweislich mindestens 21 Wochen aus studienorganisatorischen Gründen außerhalb Thüringens aufhalten, insbesondere im Rahmen der Studienabschlussarbeit, eines studienbedingten Auslandsaufenthaltes oder eines Praxissemesters
Gemäß der Beitragsordnung des Studierendenwerks müssen Anträge beim Studierendenwerk bis spätestens einen Tag vor Beginn des Semesters gestellt werden. Bitte nutzen Sie dazu das Antragsformular für die Rückzahlung des Studierendenwerksbeitrags.