Studienfinanzierung

Allgemeine Fragen zum BAföG beantwortet Ihnen unser Serviceteam von Montag bis Donnerstag von 8:00 - 16:30 Uhr und am Freitag von 8:00 - 14:00 Uhr telefonisch unter der Nummer 03641-5546 390. Unsere Ansprechpersonen zur Studienfinanzierung im konkreten Einzelfall sowie die Sprechzeiten unserer Servicebüros vor Ort finden Sie auf dieser Seite.


Ein Studium will finanziert sein. Grundsätzlich gilt: In erster Linie haben die Eltern, die Studierenden selbst und dann - falls sie verheiratet sind - die Ehegatten das Studium zu finanzieren. Stehen darüber nicht genügend Mittel zur Verfügung, gibt es noch andere Finanzierungsquellen:

  • Jobben (da aber das Studium allein schon ein Full-Time-Job ist, geht diese Variante der Studienfinanzierung meist zulasten des Studiums);
  • Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG);
  • Stipendium;
  • Studienkredite.

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium geben.

Des Weiteren gibt Ihnen das Studierendenwerk Tipps zum Sparen an die Hand. Bei Fragen dazu sind wir gern Ihre zentrale Anlaufstelle.

In finanzieller Hinsicht sind auch die Versicherungen, die für die Studierenden bestehen, von Interesse. Darüber hinaus ist es den Studierenden unter bestimmten Bedingungen möglich, Wertmarken (als Zuschuss zum Mensaessen) und Impfkostenzuzahlungen zu erhalten.

Erklärvideo zur Studienfinanzierung für internationale Studierende

Das Deutsche Studentenwerk erläutert in einem Video die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Studienfinanzierung, erklärt rechtliche Einschränkungen im Bereich Jobben für internationale Studierende und gibt Praxistipps zur Planung des Studiums in Deutschland.

Das Video ist auf dem Youtube-Kanal des Deutschen Studentenwerks zu finden, um es anschauen zu können folgen Sie einfach diesem Link.

Aktuelles

28. 10. 2024

Frist nicht verpassen - Euer Anspruch auf die Studienstarthilfe nach § 56 BAföG

Seit dem 2. September 2024 könnt Ihr die Studienstarthilfe nach den Paragraphen 56 fortfolgende des Bundesausbildungsförderungsgesetz (§§ 56 ff BAföG) online über das Antragsportal www.bafög-digital.de beantragen.

02. 10. 2024

Du hast einen BAföG-Antrag gestellt und brauchst dringend Geld?

Du hast einen BAföG-Antrag gestellt und wartest dringend auf die Entscheidung und die Auszahlung Deiner Dir zustehender Leistungen nach dem BAföG?

23. 09. 2024

Deutschlandsemesterticket: Abruf ist ab sofort möglich

Auf der Website des Verkehrsverbundes Mittelthüringen (VMT) können die Studierenden der Thüringer Hochschulen, die ab dem Wintersemester 2024/2025 das Deutschlandsemesterticket (DST) haben, dieses ab sofort abrufen.

10. 09. 2024

Deutschlandsemesterticket: Preis im Sommersemester 2025 bleibt konstant!

Gute Nachrichten für die Studierenden der Thüringer Hochschulen, der Preis für das Deutsch-landsemesterticket im Sommersemester 2025 steht schon fest und er beträgt weiterhin 176,40 Euro.

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