Studienstarthilfe "StudiumThüringenPlus"

Die Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“ ist eine einmalige Unterstützung finanziell bedürftiger Studienanfängerinnen und Studienanfänger vor dem Studienstart zum ersten Hochschulsemester in Höhe von 500 € ab dem Sommersemester 2021 bis zum Wintersemester 2024/2025. Mit der Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“ soll der Start in das Studium erleichtert werden.

Die Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“ wird für finanziell bedürftige Studienanfänger gewährt, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Thüringer Hochschule erstmalig für ein Studium in Präsenzform zugelassen sind. Nicht förderfähig sind dementsprechend höhere Fachsemester oder Masterstudiengänge, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Thüringer Hochschule begonnen werden.

Die Studienstarthilfe darf ausschließlich für unmittelbar im Zusammenhang mit dem Studienbeginn stehende erforderlichen Aufwendungen verwendet werden. Die finanzielle Bedürftigkeit ist durch einen Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder bei nicht BAföG-berechtigten ausländischen Studienanfängern durch eine Selbstauskunft zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen nachzuweisen; bei der Prüfung der Bedürftigkeit dienen die einschlägigen Bestimmungen des BAföG als Orientierung. Erfolgt nach der Mittelbereitstellung aus diesem Programm keine Immatrikulation in einem Präsenzstudiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Thüringer Hochschule, kann die Bedürftigkeit nicht bestätigt werden oder sollte es im ersten Semester zu einer Exmatrikulation kommen, ist die Unterstützung innerhalb von 5 Monaten zurückzuzahlen. 

Anträge sind vor der Aufnahme des Studiums fristgerecht 

  • bis zum 25. März 2024 für das bevorstehende Sommersemester 2024 und
  • bis zum 15. September 2024 für das bevorstehende Wintersemester 2024/2025 einzureichen.

Die Anträge sind ausschließlich an asb@stw-thueringen.de zu stellen. Nutzen Sie dafür bitte das Antragsformular. Bitte unterschreiben Sie dieses per Hand.  
Anträge, die auf anderem Weg eingehen, werden nicht bearbeitet.

Das Informationsblatt zur Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“ finden Sie hier.

Dem beim Studierendenwerk Thüringen vollständig einzureichenden Antrag (Anlagen im Antrag enthalten) sind die folgende Unterlagen beizufügen:

Dem beim Studierendenwerk Thüringen vollständig einzureichenden Antrag (Anlagen im Antrag enthalten) sind die folgende Unterlagen beizufügen:

  • vollständig ausgefüllter Antrag Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“
  • Kopie des Personalausweises, des Reisepasses oder des Aufenthaltstitels (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des Zulassungsbescheides der staatlichen oder staatlich anerkannten Thüringer Hochschule
  • qualifizierte Selbstauskunft (Anlage1) zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen (nur bei nicht BAföG-berechtigten internationalen Studierenden)
  • Rückzahlungsvereinbarung (Anlage 2) und SEPA-Lastschriftmandat (Anlage 3), für den Fall einer unberechtigten Inanspruchnahme für die Rückforderung
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Weitere Informationen erhalten Sie in den Richtlinien. Sie können sich gern an unsere Mitarbeitenden der Allgemeinen Sozialberatung (asb@stw-thueringen.de) wenden.

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