+++ Das Studierendenwerk Thüringen wünscht allen Studierenden und Hochschulangehörigen ein Frohes Fest und einen guten Start ins neue Jahr. Ab Januar sind wir wieder für Sie da. +++

Widerspruchsverfahren

Die Widersprüche gegen Bescheide des Amtes für Ausbildungsförderung werden zunächst von der Abteilung Studienfinanzierung einer Abhilfeprüfung unterzogen. Erfolgt von dort keine Abhilfe, wird der Widerspruch an das Sachgebiet Rechtsangelegenheiten des Studierendenwerks zur weiteren Prüfung und abschließenden Entscheidung weitergeleitet.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit bzw. Richtigkeit eines Bescheides sollten zunächst immer mit den zuständigen Mitarbeitenden der Abteilung Studienfinanzierung geklärt werden, sodass auch ein formeller Widerspruch dort einzulegen ist. Natürlich kann ein Widerspruch auch direkt beim Sachgebiet Rechtsangelegenheiten des Studierendenwerks eingelegt werden.

Kontakt

Postanschrift:
Studierendenwerk Thüringen
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 100 240
07702 Jena

Besucheradresse:
Studierendenwerk Thüringen
Rechtsangelegenheiten
Marienstraße 15a
99423 Weimar

Ansprechpersonen:

Astrid Bolze
Leiterin Widerspruchstelle 
Marienstraße 15a 
99423 Weimar 
Tel.: 03641-5546383
Annika Rieckhoff
Sachbearbeiterin Widerspruchsstelle 
Marienstraße 15a 
99423 Weimar 
Tel.: 03643-581571
Madeleine Beck
Sachbearbeiterin Widerspruchsstelle 
Marienstraße 15a 
99423 Weimar 
Tel.: 03643-581566

Soziale Medien