Widerspruchsverfahren
Die Widersprüche gegen Bescheide des Amtes für Ausbildungsförderung werden zunächst von der Abteilung Studienfinanzierung einer Abhilfeprüfung unterzogen. Erfolgt von dort keine Abhilfe, wird der Widerspruch an das Sachgebiet Rechtsangelegenheiten des Studierendenwerks zur weiteren Prüfung und abschließenden Entscheidung weitergeleitet.
Zweifel an der Rechtmäßigkeit bzw. Richtigkeit eines Bescheides sollten zunächst immer mit den zuständigen Mitarbeitenden der Abteilung Studienfinanzierung geklärt werden, sodass auch ein formeller Widerspruch dort einzulegen ist. Natürlich kann ein Widerspruch auch direkt beim Sachgebiet Rechtsangelegenheiten des Studierendenwerks eingelegt werden.
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