Kurzdarlehen
Studierende, die unvorhergesehen und unverschuldet in finanzielle Not geraten sind, können beim Studierendenwerk Thüringen einen Antrag auf ein Kurzdarlehen – ein zinsloses Sozialdarlehen bis zu 800 € - stellen.
Die Anträge sind ausschließlich an asb@stw-thueringen.de zu richten. Nutzen Sie dafür bitte das Antragsformular. Bitte unterschreiben Sie dieses per Hand.
Für die Beantragung sind erforderlich (bitte als Scan einreichen):
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Kurzdarlehen, inklusive Schilderung der finanziellen Notsituation sowie Nachweis mittels geeigneter Dokumente
- Kopie Personalausweis, Pass oder Aufenthaltstitel
- aktuelle Studienbescheinigung
- chronologisch lückenlos nach Datum sortierte Dokumentation der finanziellen Notlage anhand Vorlage der Kontoauszüge aller Konten (auch Sperr- und Kreditkonten) der letzten zwei Monate bis Tag vor Antragstellung
Wichtig: Die eigenen finanziellen Mittel dürfen die Summe des Kurzdarlehens nicht übersteigen, d.h. es dürfen über alle Konten (inklusive Sperr- und Kreditkonten) nicht mehr als 800 Euro verfügbar sein. Ihr monatliches Einkommmen darf nicht über dem aktuellen Bafög-Niveau liegen oder eine finanzielle Notlage muss gesondert begründet werden. Irreguläre, nicht nachvollziehbare Kontobewegungen oder fehlende Unterlagen schließen ein Kurzdarlehen aus. - Einzugsermächtigung mittels Lastschrift. Bitte unterschreiben Sie diese per Hand.
- Benennung eines Adressgaranten, mit dem die Darlehensnehmerin bzw. der Darlehensnehmer keine gemeinsame Adresse hat, und der eine Wohnanschrift in Deutschland hat (bitte Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und eine Kopie des Ausweises des Adressgaranten einreichen).
Weitere Informationen erhalten Sie in den Richtlinien. Sie können sich gern an unsere Mitarbeitenden der Allgemeinen Sozialberatung wenden. Dort können Sie den Antrag stellen.