+++ Das Studierendenwerk Thüringen wünscht allen Studierenden und Hochschulangehörigen ein Frohes Fest und einen guten Start ins neue Jahr. Ab Januar sind wir wieder für Sie da. +++

Befreiung und Rückzahlung

Trifft einer der nachstehenden Gründe auf Sie zu, können Sie von der Beitragspflicht befreit werden bzw. sich den Semesterbeitrag zurückerstatten lassen (siehe Beitragsordnung ab dem Wintersemester 24/25 des Studierendenwerks Thüringen). Die Befreiung wird nur für die Zukunft gewährt, nicht für ein laufendes Semester.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass durch das Studierendenwerk Thüringen nur die Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags erfolgen kann. Dieser beinhaltet neben dem Grundbeitrag auch an einzelnen Hochschulorten das Deutschlandsemesterticket bzw. das Bahn-Semesterticket, das Semesterticket für ÖPNV und/oder VMT und gegebenenfalls ein Kulturticket. Bei einer vollständigen Rückzahlung des Semesterbeitrags sind Sie nicht über das Studierendenwerk unfall- und haftpflichtversichert (Haftpflicht nur für Studierende der EAH Jena und der Hochschule Nordhausen) und können auch das Semesterticket und das Kulturticket (Erfurt und Jena) nicht nutzen. Das Studierendenwerk kann nur den eigenen Semesterbeitrag zurückerstatten. Den Beitrag zum Studierendenrat können Sie nur über den Studierendenrat selbst zurückerhalten. Die einzige Ausnahme dazu besteht für die Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar, da das Studierendenwerk durch eine Vereinbarung mit dem Stuko auch den Beitrag zur Studierendenschaft zurückerstatten kann.

Wichtiger Hinweis: Studierende, die Ihr Deutschlandsemesterticket abgerufen haben, sind von der Rückerstattung des Semesterbeitrags ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie: Die Beendigung der Mitgliedschaft an der Hochschule während des laufenden Semesters begründet keinen Anspruch auf anteilige Rückzahlung der geleisteten Beiträge. Dies gilt auch bei einer rückwirkenden Beendigung der Mitgliedschaft zum Ende des vorhergehenden Semesters. 

Semesterbeginn:
In Thüringen beginnt das Sommersemester i.d.R. am 01.04., das Wintersemester am 01.10. Antragsfrist für Ihren Antrag ist somit für das Sommersemester i.d.R. der 31.03. und für das Wintersemester der 30.09. Nur bei Wechsel in einen zulassungsbeschränkten Studiengang an einer anderen Hochschule kann der Antrag innerhalb eines Monats nach Semesterbeginn eingereicht werden.

Antragsformular:
Für einen Antrag auf Rückzahlung des Studierendenwerksbeitrags durch das Studierendenwerk Thüringen ist das hier verlinkte Musterformular zu verwenden. Fügen Sie bitte die entsprechenden Nachweise fristgerecht bei, insbesondere die Bestätigung der Hochschule über die Zahlung und bisher nicht erfolgte Rückzahlung des Semesterbeitrags sowie Ihre thoska.

Erlass- und Befreiungsgründe für das Semesterticket:

  1. Beurlaubung:
    Wenn Sie eine Beurlaubung innerhalb der Rückmeldefrist beantragen, sind Sie von der Beitragspflicht befreit. Stellen Sie den Antrag auf Beurlaubung nach Ablauf der Rückmeldefrist und vor Beginn des Urlaubssemesters, wird Ihnen auf Antrag der Semesterbeitrag zurückerstattet.
    Antragsfrist: ein Tag vor Semesterbeginn

  2. Exmatrikulation vor Semesterbeginn:
    Wenn Sie den Semesterbeitrag bereits gezahlt haben und vor Beginn des betreffenden Semesters exmatrikuliert werden, erhalten Sie den gezahlten Betrag auf Antrag zurück.
    Antragsfrist: ein Tag vor Semesterbeginn

  3. Wechsel der Hochschule:
    Wenn Sie binnen eines Monats nach Semesterbeginn in einem zulassungsbeschränkten Studiengang an einer anderen Hochschule zugelassen oder immatrikuliert werden, können Sie einen Antrag auf Erlass des Semesterbeitrages stellen.
    Antragsfrist: innerhalb eines Monats nach Semesterbeginn

  4. Anspruch auf unentgeltliche Beförderung nach SGB IX
    Studierenden, die nach SGB IX Anspruch auf unentgeltliche Beförderungen haben und dies nachweisen können (Schwerbehindertenausweis mit den Kennzeichen G, aG, H oder Bl inkl. Beiblatt mit gültiger Wertmarke), werden auf Antrag die Beiträge zum Semesterticket erlassen. Bitte kontaktieren Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen auch das Studierendensekretariat Ihrer Hochschule, damit bei Ihnen zukünftig keine Erhebung der Beiträge zum Semesterticket mehr erfolgt.
    Antragsfrist: ein Tag vor Semesterbeginn

  5. mindestens 21 Wochen Aufenthalt außerhalb von Thüringen
    Studierende, die sich nachweislich mindestens 21 Wochen des Semesters aus studienorganisatorischen Gründen außerhalb Thüringens aufhalten, erhalten auf Antrag die Beiträge zum Semester- und Kulturticket zurück. Studienorganisatorische Gründe sind insbesondere studienbedingte Auslandsaufenthalte, Praxissemester, Abschlussarbeiten oder ein Promotionsstudium. Als Nachweise dienen insbesondere entsprechende schriftliche Bestätigungen der Hochschulen oder des Praktikumsbetriebes, für PhD-Studierende die Studienbescheinigung für das beantragte Semester.
    Antragsfrist: ein Tag vor Semesterbeginn

  6. Fern- und Weiterbildungsstudierende
    Fern- und Weiterbildungsstudierende, die einen ermäßigten Grundbeitrag zahlen, erhalten auf Antrag die Beiträge zum Semester- und Kulturticket zurück.
    Antragsfrist: ein Tag vor Semesterbeginn

Im Folgenden erfahren Sie, wo Sie den Antrag auf Beitragsrückerstattung an Ihrem Hochschulort stellen können:

Anträge auf Rückzahlung des Studierendenwerksbeitrages werden im Informationszentrum im ASC Ilmenau bearbeitet. Hier können Sie auch einen Antrag auf Rückzahlung des Semesterticket-Beitrages stellen, wenn Sie mindestens 21 Wochen des Semesters aus studienorganisatorischen Gründen nicht in Thüringen sind und dies entsprechend nachweisen können (z.B. Praktikumsvertrag). Eine Rückerstattung aus diesem Grund für den Hochschulstandort Eisenach ist nur für das Bahnticket möglich.

Anträge auf Rückzahlung gelten nur als vollständig eingereicht, wenn die Bestätigung Ihrer Hochschule vorliegt, dass Sie den Semesterbeitrag entrichtet haben und diese nicht selbst bereits eine Rückzahlung vorgenommen hat (siehe Seite 2 des Antragsformulars, Bestätigung der Hochschule). Bitte lassen Sie Ihre thoska daher bei der zuständigen Stelle direkt vor Ort von Ihrer Hochschule als Semesterticket entwerten.

Zuständige Stelle für Bescheinigung der Hochschule:
Duale Hochschule Eisenach
Campus Eisenach
Am Wartenberg 2
99817 Eisenach

Cornelia Höhn (Studienorganisation)
Tel. 03691-629475
cornelia.hoehn@dhge.de

Vollständige Antragsunterlagen reichen Sie bitte fristgerecht hier ein:
Informationszentrum im ASC Ilmenau (Akademisches Service Center)
Max-Planck-Ring 1
98693 Ilmenau
Tel. 03677-692031
Fax 03677-692050
StephenEjaz.Gill@stw-thueringen.de

Oder senden Sie die Unterlagen per Post an:

Studierendenwerk Thüringen
Max-Planck-Ring 9, Haus B
98693 Ilmenau.

Bei einer brieflichen Abwicklung legen Sie bitte Ihren Unterlagen einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, damit wir Ihre Unterlagen zurücksenden können.

Anträge auf Rückzahlung des Studierendenwerksbeitrages werden im infopunkt Erfurt bearbeitet. Hier können Sie auch einen Antrag auf Rückzahlung des Semesterticket-Beitrages stellen, wenn Sie mindestens 21 Wochen des Semesters aus studienorganisatorischen Gründen nicht in Thüringen sind und dies entsprechend nachweisen können (z.B. Praktikumsvertrag).

Anträge auf Rückzahlung gelten nur als vollständig eingereicht, wenn die Bestätigung Ihrer Hochschule vorliegt, dass Sie den Semesterbeitrag entrichtet haben und diese nicht selbst bereits eine Rückzahlung vorgenommen hat (siehe Seite 2 des Antragsformulars, Bestätigung der Hochschule). 

Zuständige Stelle für Bescheinigung der Hochschule:

Fachhochschule Erfurt
Studierendensekretariat
Altonaer Straße 25
99085 Erfurt
Haus 7 (Haupteingang)

Vollständige Antragsunterlagen reichen Sie bitte fristgerecht hier ein:  

Studierendenwerk Thüringen
Infopunkt Erfurt
PF 800243
99028 Erfurt
infopunkt-erfurt-uni@stw-thueringen.de

Bei einer brieflichen Abwicklung legen Sie bitte Ihren Unterlagen einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, damit wir Ihre Unterlagen zurücksenden können.

Anträge auf Rückzahlung des Studierendenwerksbeitrags werden im infopunkt Erfurt bearbeitet. Hier können Sie auch einen Antrag auf Rückzahlung des Semesterticketbeitrags stellen, wenn Sie mindestens 21 Wochen des Semesters aus studienorganisatorischen Gründen nicht in Thüringen sind und dies entsprechend nachweisen können (z.B. Praktikumsvertrag).

Anträge auf Rückzahlung gelten nur als vollständig eingereicht, wenn die Bestätigung Ihrer Hochschule vorliegt, dass Sie den Semesterbeitrag entrichtet haben und diese nicht selbst bereits eine Rückzahlung vorgenommen hat (siehe Seite 2 des Antragsformulars, Bestätigung der Hochschule).

Zuständige Stelle für Bescheinigung der Hochschule:

Universität Erfurt
Studierendenangelegenheiten (Dezernat 1: Studium und Lehre)
Nordhäuser Str. 63
99089 Erfurt
Verwaltungsgebäude / Erdgeschoss (Haupteingang)

Vollständige Antragsunterlagen reichen Sie bitte fristgerecht hier ein:

Studierendenwerk Thüringen
Infopunkt Erfurt
PF 800243
99028 Erfurt
infopunkt-erfurt-uni@stw-thueringen.de

Bei einer brieflichen Abwicklung legen Sie bitte Ihren Unterlagen einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, damit wir Ihre Unterlagen zurücksenden können.

Anträge auf Rückzahlung des Semesterbeitrags richten Sie bitte an das Zentrale Studierendensekretariat der Dualen Hochschule Gera-Eisenach

Anträge auf Rückzahlung des Studierendenwerksbeitrags werden in der INFOtake Jena bearbeitet. Hier können Sie auch einen Antrag auf Rückzahlung des Bahn-Semesterticketbeitrags stellen, wenn Sie mindestens 21 Wochen des Semesters aus studienorganisatorischen Gründen nicht in Thüringen sind und dies entsprechend nachweisen können (Praktikumsvertrag). Eine Rückerstattung des ÖPNV- und VMT-Tickets aus diesem Grund ist nicht möglich.

Anträge auf Rückzahlung gelten nur als vollständig eingereicht, wenn die Bestätigung Ihrer Hochschule vorliegt, dass Sie den Semesterbeitrag entrichtet haben und diese nicht selbst bereits eine Rückzahlung vorgenommen hat (siehe Seite 2 des Antragsformulars, Bestätigung der Hochschule). Bitte lassen Sie Ihre thoska daher bei der zuständigen Stelle direkt vor Ort von Ihrer Hochschule als Semesterticket entwerten.

Zuständige Stelle für Bescheinigung der Hochschule:

Zentrales Studentensekretariat
Weg der Freundschaft 4A
07546 Gera
Birgit Schmidt
Tel. 0365-4341115
Fax 0365-4341104
birgit.schmidt@dhge.de

Vollständige Antragsunterlagen reichen Sie bitte fristgerecht hier ein:  

INFOtake Jena
Ernst-Abbe-Platz 5
07743 Jena
Tel. 03641-9400506
Fax 03641-9400652
infotake-jena@stw-thueringen.de

Bei einer brieflichen Abwicklung legen Sie bitte Ihren Unterlagen einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, damit wir Ihre Unterlagen zurücksenden können.

Anträge auf Rückzahlung des Studierendenwerksbeitrags werden durch die Allgemeine Sozialberatung des Studierendenwerks bearbeitet und können im Informationszentrum im ASC (Akademischen Service Center) abgegeben werden. Hier können Sie auch einen Antrag auf Rückzahlung des Semestertickebeitrags stellen, wenn Sie mindestens 21 Wochen des Semesters aus studienorganisatorischen Gründen nicht in Thüringen sind und dies entsprechend nachweisen können (z.B. Praktikumsvertrag). Eine Rückerstattung aus diesem Grund ist nur für das Bahnticket möglich.

Anträge auf Rückzahlung gelten nur als vollständig eingereicht, wenn die Bestätigung Ihrer Hochschule vorliegt, dass Sie den Semesterbeitrag entrichtet haben und diese nicht selbst bereits eine Rückzahlung vorgenommen hat (siehe Seite 2 des Antragsformulars, Bestätigung der Hochschule). 

Zuständige Stelle für Bescheinigung der Hochschule:

ASC (Akademisches Service Center)
Max-Planck-Ring 1 (Mensa)
98693 Ilmenau
Tel. 03677-692030

Vollständige Antragsunterlagen reichen Sie bitte fristgerecht hier ein:

Mitarbeiter Studierendenwerk ASC (Akademisches Service Center)
Max-Planck-Ring 1
98693 Ilmenau
Tel. 03677-692031
Fax 03677-692050

StephenEjaz.Gill@stw-thueringen.de

Oder senden Sie die Unterlagen per Post an:

Studierendenwerk Thüringen
Max-Planck-Ring 9 Haus B
98693 Ilmenau

Bei einer brieflichen Abwicklung legen Sie bitte Ihren Unterlagen einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, damit wir Ihre Unterlagen zurücksenden können.

Anträge auf Rückzahlung des Semesterbeitrags vor Beginn des Semesters richten Sie bitte an das Studierenden-Service-Zentrum.

Anträge auf Rückzahlung des Studierendenwerksbeitrags werden in der INFOtake Jena bearbeitet. Hier können Sie auch einen Antrag auf Rückzahlung des Semesterticketbeitrags stellen, wenn Sie mindestens 21 Wochen des Semesters aus studienorganisatorischen Gründen nicht in Thüringen sind und dies entsprechend nachweisen können (z.B. Praktikumsvertrag). In der Rückerstattung aus diesem Grund ist auch das Kulturticket enthalten.

Anträge auf Rückzahlung gelten nur als vollständig eingereicht, wenn die Bestätigung Ihrer Hochschule vorliegt, dass Sie den Semesterbeitrag entrichtet haben und diese nicht selbst bereits eine Rückzahlung vorgenommen hat (siehe Seite 2 des Antragsformulars, Bestätigung der Hochschule). 

Zuständige Stelle für Bescheinigung der Hochschule:

Studierenden-Service-Zentrum
(neben der Mensa im Universitätshauptgebäude)
Tel. 03641-9411111
Fax 03641-9411112
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierenden-Service-Zentrum der FSU Jena über das Service-Desk-Portal.

Vollständige Antragsunterlagen reichen Sie bitte fristgerecht hier ein:  

INFOtake Jena
Ernst-Abbe-Platz 5
07743 Jena
Tel. 03641-9400506
Fax 03641-9400652
infotake-jena@stw-thueringen.de

Bei einer brieflichen Abwicklung legen Sie bitte Ihren Unterlagen einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, damit wir Ihre Unterlagen zurücksenden können.

Der Semesterbeitrag wird durch die Hochschule auf Antrag zurückerstattet. Der Antrag ist im Studierendensekretariat bei der Exmatrikulation erhältlich. Der Semesterbeitrag wird nur bei Exmatrikulation zum Ende des Vorsemesters, bei Doppelbuchungen und bei Beurlaubungen zurückerstattet. Die Antragstellung muss bis zum 10.09. bzw. 10.03. des Jahres erfolgen. Spätere Anträge werden nicht berücksichtigt. Vorzulegen sind die thoska und eine Kopie des Kontoauszugs, aus dem die Überweisung ersichtlich ist. Falls Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits Ihre thoska validiert haben, muss diese aktualisiert werden und bei der Rückerstattung im thoska-Büro zum Nachweis vorgelegt werden. Die Anträge werden an die Haushaltsabteilung der EAH weitergeleitet, welche die Rückzahlungen vornimmt. Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa drei bis vier Wochen.

Anträge auf Rückzahlung des Studierendenwerksbeitrags zu einem späteren Zeitpunkt oder aus anderen Gründen werden in der INFOtake Jena bearbeitet. Hier können Sie auch einen Antrag auf Rückzahlung des Semesterticketbeitrags stellen, wenn Sie mindestens 21 Wochen des Semesters aus studienorganisatorischen Gründen nicht in Thüringen sind und das entsprechend nachweisen können (z.B. Praktikumsvertrag). In der Rückerstattung aus diesem Grund ist auch das Kulturticket enthalten.

Anträge auf Rückzahlung gelten nur als vollständig eingereicht, wenn die Bestätigung Ihrer Hochschule vorliegt, dass Sie den Semesterbeitrag entrichtet haben und diese nicht selbst bereits eine Rückzahlung vorgenommen hat (siehe Seite 2 des Antragsformulars, Bestätigung der Hochschule). 

Zuständige Stelle für Bescheinigung der Hochschule:

ServiceZentrum
Studentische Angelegenheiten
Studierendensekretariat
Andrea Hendrich, Jessica Müller
Raum: 01.00.10/11, Haus 1
Tel. 03641–205233/32
Fax 03641–205231
studierendensekretariat@eah-jena.de

Vollständige Antragsunterlagen reichen Sie bitte fristgerecht hier ein:  

INFOtake Jena
Ernst-Abbe-Platz 5
07743 Jena
Tel. 03641-9400506
Fax 03641-9400652
infotake-jena@stw-thueringen.de

Bei einer brieflichen Abwicklung legen Sie bitte Ihren Unterlagen einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, damit wir Ihre Unterlagen zurücksenden können.

Anträge auf Rückzahlung des Studierendenwerksbeitrags werden im infopunkt Erfurt bearbeitet. Hier können Sie auch einen Antrag auf Rückzahlung des Semesterticketbeitrags stellen, wenn Sie mindestens 21 Wochen des Semesters aus studienorganisatorischen Gründen nicht in Thüringen sind und dies entsprechend nachweisen können (z.B. Praktikumsvertrag). Eine Rückerstattung aus diesem Grund ist nur für Bahn und ÖPNV möglich.

Anträge auf Rückzahlung gelten nur als vollständig eingereicht, wenn die Bestätigung Ihrer Hochschule vorliegt, dass Sie den Semesterbeitrag entrichtet haben und diese nicht selbst bereits eine Rückzahlung vorgenommen hat (siehe Seite 2 des Antragsformulars, Bestätigung der Hochschule). 

Zuständige Stelle für Bescheinigung der Hochschule:

Studien-Service-Zentrum
Gebäude 18, Raum 18.0105
Silke Umann
Tel. 03631–420-220
Fax 03631–420-811
silke.umann@hs-nordhausen.de

Vollständige Antragsunterlagen reichen Sie bitte fristgerecht hier ein:  

Studierendenwerk Thüringen
Infopunkt Erfurt
PF 800243
99028 Erfurt
infopunkt-erfurt-uni@stw-thueringen.de

Bei einer brieflichen Abwicklung legen Sie bitte Ihren Unterlagen einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, damit wir Ihre Unterlagen zurücksenden können.

Anträge auf Rückzahlung des Studierendenwerksbeitrags werden im Informationszentrum Schmalkalden bearbeitet. Hier können Sie auch einen Antrag auf Rückzahlung des Semesterticketbeitrags stellen, wenn Sie mindestens 21 Wochen des Semesters aus studienorganisatorischen Gründen nicht in Thüringen sind und dies entsprechend nachweisen können (z.B. Praktikumsvertrag). Eine Rückerstattung aus diesem Grund ist nur für das Bahnticket möglich.

Anträge auf Rückzahlung gelten nur als vollständig eingereicht, wenn die Bestätigung Ihrer Hochschule vorliegt, dass Sie den Semesterbeitrag entrichtet haben und diese nicht selbst bereits eine Rückzahlung vorgenommen hat (siehe Seite 2 des Antragsformulars, Bestätigung der Hochschule). Bitte lassen Sie Ihre thoska daher bei der zuständigen Stelle direkt vor Ort von Ihrer Hochschule als Semesterticket entwerten.

Zuständige Stelle für Bescheinigung der Hochschule:

Studierenden-Servicebüro
Blechhammer 9
98574 Schmalkalden
Tel. 03683 - 688 1204 / -1205
studentenbuero@hs-schmalkalden.de

Vollständige Antragsunterlagen reichen Sie bitte fristgerecht hier ein:

Informationszentrum Schmalkalden
Allgemeine Sozialberatung Studierendenwerk
Blechhammer 9b
98574 Schmalkalden
Tel.: 03683-469117 oder 03677-693311

StephenEjaz.Gill@stw-thueringen.de

Bei einer brieflichen Abwicklung legen Sie bitte Ihren Unterlagen einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, damit wir Ihre Unterlagen zurücksenden können.

Befreiungen vom Semesterbeitrag werden überwiegend durch die Hochschule für Musik selbst vorgenommen. Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an die Hochschule (Telefon: 03643-555146/ E-Mail: petra.ranacher@hfm-weimar.de).

Anträge auf Rückzahlung des Studierendenwerksbeitrags werden von der Hochschule für Musik bearbeitet. Hier können Sie auch einen Antrag auf Rückzahlung des Semesterticketbeitrags stellen, wenn Sie mindestens 21 Wochen des Semesters aus studienorganisatorischen Gründen nicht in Thüringen sind und dies entsprechend nachweisen können (z.B. Praktikumsvertrag).

Anträge auf Rückzahlung gelten nur als vollständig eingereicht, wenn die Bestätigung Ihrer Hochschule vorliegt, dass Sie den Semesterbeitrag entrichtet haben und diese nicht selbst bereits eine Rückzahlung vorgenommen hat (siehe Seite 2 des Antragsformulars, Bestätigung der Hochschule). 

Vollständige Antragsunterlagen reichen Sie bitte fristgerecht hier ein:

Akademische und Studentische Angelegenheiten
Petra Ranacher
Mitarbeiterin Akademische und Studentische Angelegenheiten
Verwaltungsgebäude – Rößlersches Haus, Raum: 106
petra.ranacher@hfm-weimar.de
Tel. 03643-555146

Auskünfte dazu erhalten Sie auch beim Studierendenwerk:

INFOtake Weimar
(im Mensa-Gebäude)
Marienstraße 15b
99423 Weimar
Tel. 03643-581506
infotake-weimar@stw-thueringen.de

Bei einer brieflichen Abwicklung legen Sie bitte Ihren Unterlagen einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, damit wir Ihre Unterlagen zurücksenden können.

Anträge auf Rückzahlung des Studierendenwerksbeitrags werden in der INFOtake Weimar bearbeitet. Hier können Sie auch einen Antrag auf Rückzahlung des Semesterticketbeitrags stellen, wenn Sie mindestens 21 Wochen des Semesters aus studienorganisatorischen Gründen nicht in Thüringen sind und dies entsprechend nachweisen können (z.B. Praktikumsvertrag).

Anträge auf Rückzahlung gelten nur als vollständig eingereicht, wenn die Bestätigung Ihrer Hochschule vorliegt, dass Sie den Semesterbeitrag entrichtet haben und diese nicht selbst bereits eine Rückzahlung vorgenommen hat (siehe Seite 2 des Antragsformulars, Bestätigung der Hochschule). 

Zuständige Stelle :

Campus.Office
Geschwister-Scholl-Straße 15
99423 Weimar

Tel. 03643-582323
Fax 03643-582360
studium@uni-weimar.de

Vollständige Antragsunterlagen reichen Sie bitte fristgerecht hier ein:  

INFOtake Weimar
(im Mensa-Gebäude)
Marienstraße 15b
99423 Weimar
Tel. 03643-581506
infotake-weimar@stw-thueringen.de

Bei einer brieflichen Abwicklung legen Sie bitte Ihren Unterlagen einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, damit wir Ihre Unterlagen zurücksenden können.

Soziale Medien