Freizeitunfallversicherung
Zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung sind Studierende über das Studierendenwerk Thüringen auch für die Freizeit unfallversichert. Versichert sind eingeschriebene Studierende einschließlich Diplomandinnen und Diplomanden sowie Promovierende der Hochschulen im Aufgabenbereich des Studierendenwerks.
Der Versicherungsschutz umfasst die Unfälle, von denen die versicherten Personen während ihrer Freizeit betroffen werden – d.h. alle Unfälle, gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt sind. Mitversichert sind auch Unfälle bei Betätigung in einem berufsvorbereitenden Praktikum, sofern diese Tätigkeit zur Examensvorbereitung gehört. Im Zweifelsfall ist die Entscheidung der gesetzlichen Unfallversicherungsträgerschaft bzw. der Berufsgenossenschaft maßgebend. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Immatrikulation und endet mit dem Ausscheiden aus der Hochschule (Examen, Promotion, Exmatrikulation, Studienabbruch, Aufnahme einer hauptberuflichen Tätigkeit, etc.). Unfälle bei Extremsportarten sind ausgeschlossen.
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich weltweit, allerdings sind bestimmte Gebiete (u.a. Kriegs- und Krisengebiete) ausgenommen. Sie sollten dies daher rechtzeitig vor dem Auslandsaufenthalt klären lassen und gegebenenfalls privat vorsorgen. Über die Informationszentren kann eine entsprechende Anfrage an die Versicherung gestellt werden.
Voraussetzung für Leistungen des Versicherungsgebenden ist u.a., dass das Studierendenwerk schnellstmöglich (binnen sieben Tagen) informiert wird und der Unfall an die Versicherung gemeldet wird. Die Unfallmeldung geben Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben mit den dazugehörigen Unterlagen (u.a. Immatrikulationsbescheinigung, Ablehnung der gesetzlichen Unfallversicherung etc.) im zuständigen Informationszentrum ab. Das Studierendenwerk leitet die Unterlagen an die Versicherung weiter. Sollte von Seiten der Versicherung Klärungsbedarf bestehen oder sollten weitere Unterlagen benötigt werden, wird sich diese direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Informieren Sie Ihre Eltern und/oder Angehörigen, damit diese die Meldung übernehmen, wenn Sie dazu nach dem Unfall nicht in der Lage sind. Informieren Sie zur Sicherheit auch die gesetzliche Unfallversicherung bzw. bei einem Unfall im Praktikum die zuständige Berufsgenossenschaft.
Hochschule |
Unfallmeldestelle |
Duale Hochschule Gera-Eisenach, Standort Eisenach |
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Fachhochschule Erfurt |
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Universität Erfurt |
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Duale Hochschule Gera-Eisenach, Standort Gera |
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Technische Universität Ilmenau |
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Ernst-Abbe-Hochschule Jena |
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Friedrich-Schiller-Universität Jena |
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Hochschule Nordhausen |
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Hochschule Schmalkalden |
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Bauhausuniversität Weimar |
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Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar |