+++ Das Studierendenwerk Thüringen wünscht allen Studierenden und Hochschulangehörigen ein Frohes Fest und einen guten Start ins neue Jahr. Ab Januar sind wir wieder für Sie da. +++

Kulturticket Jena

Das Kulturticket Jena ist für Studierende der Friedrich-Schiller-Universität und der Ernst-Abbe-Hochschule in folgenden Einrichtungen gültig:

Jenaer Philharmonie
Carl-Zeiß-Platz 10
07743 Jena
www.jenaer-philharmonie.de

Stadtmuseum Jena
Markt 7
07743 Jena
www.stadtmuseum-jena.de

Kunstsammlung Jena
Markt 7
07743 Jena
www.kunstsammlung-jena.de

Romantikerhaus Jena
Unterm Markt 12a
07743 Jena
www.romantikerhaus-jena.de

Theaterhaus Jena
Schillergässchen 1
07745 Jena
www.theaterhaus-jena.de

Kino im Schillerhof
Helmboldstraße 1
07749 Jena
www.schillerhof.org

Kino am Markt
Markt 5
07743 Jena
www.kinoammarkt.de

Für das Kulturticket bezahlt ihr 4,25 Euro pro Semester, die mit dem Semesterbeitrag entrichtet werden. Um den Eintritt ohne weitere Zuzahlung zu Veranstaltungen und Einrichtungen zu erhalten, müsst ihr euch vorher Eintrittskarten an den Verkaufsstellen besorgen und dazu eure Studierendenausweise (thoska) mitbringen. Der Einlass wird nur bei Vorlage dieser Eintrittskarte sowie gültiger thoska-Karte gewährt.

Nicht im Kulturticket inbegriffen sind der Philharmonieball und das Silvesterkonzert, die Lange Nacht der Museen, das Tanzfestival „Theater in Bewegung“ und das Sommerspektakel zur Eröffnung der Kulturarena.

Für die beiden Programmkinos gelten folgende Ausnahmen:

  • Gilt von Montag bis Donnerstag im Kino im Schillerhof und im Kino am Markt, außer an Feiertagen.
  • Es gibt keinen Anspruch bei ausverkauften Vorstellungen, Ticket-Reservierungen sind für Kulturticket-Vorstellungen nicht möglich.
  • Vorstellungen externer Veranstalter sind nicht automatisch kostenlos, sondern nur wenn der Veranstalter zustimmt, Ausnahmen werden auf den Webseiten der beiden Kinos kommuniziert.

Außerdem besteht für Studierende mit einer geringen Präsenzzeit während eines Semesters am Hochschulstandort die Möglichkeit, vor Beginn desselben einen Antrag auf Befreiung bzw. Rückerstattung zu stellen.

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