Aussetzung der Energiepauschale in den Wohnanlagen und neue Zusammensetzung im Verwaltungsrat
Auftakt-Tagung des Verwaltungsrats in 2023
31.03.2023
Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Thüringen begrüßt zu seiner ersten Sitzung im Jahr 2023 neue Mitglieder. Die Konferenz Thüringer Studierendenschaften (KTS) hat im Januar 2023 ihre Vertreter*innen im Verwaltungsrat des Studierendenwerks Thüringen neu festgelegt. Als studentisches Mitglied im Verwaltungsrat ist Elisabeth Menne, Studierende Universität Erfurt, Vorstand Studierendenrat Universität Erfurt, neu dazugekommen. Weitere neue stellvertretende studentische Mitglieder sind außerdem Tim Model, Studierender Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar sowie Maximilian Keller, Studierender Technische Universität Ilmenau. Ausgeschieden ist Daniel Gracz, Studierender Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar. Jonathan Schäfer, Studierender Friedrich-Schiller-Universität Jena, Martin Schmidt, Studierender Ernst-Abbe-Hochschule Jena, Thomas Olbricht, Studierender Technische Universität Ilmenau und Benjamin Reichardt, Studierender Fachhochschule Erfurt, komplettieren weiterhin die studentischen Mitglieder des Verwaltungsrats.
Ein thematischer Schwerpunkt der Verwaltungsratstagung war unter anderem die Energiepauschale. Nach aktueller Kalkulation des Studierendenwerks Thüringen wurde im Verwaltungsrat einvernehmlich der Beschluss zur Aussetzung der Energiepauschale für Thüringer Studierende bewilligt. Demnach setzt die Energiepauschale für Studierende in den Wohnanlagen in Höhe von 35 Euro mit dem Ende der Heizperiode zum 01. Mai 2023 aus. Die zuletzt eingeführte Maßnahme der Nachtabsenkung in den Wohnanlagen in Kombination mit der Umrüstung der öffentlichen Bereiche auf LED-Leuchtmittel, die staatliche Unterstützung durch Umsatzsteuersenkungen und Energiepreisbremsen sowie vor allem das gute Mitwirken der Studierenden zur Reduzierung des Energieverbrauchs waren wegführend für diese Maßnahme.
Das Studierendenwerk Thüringen soll entsprechend dem parteiübergreifenden Willen im Thüringer Landtag, Mittel aus dem Sondervermögen "Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds" erhalten, um insbesondere Wohn- und Mensapreise für Studierende niedrig zu halten. Ob im Winter wieder Zuschläge nötig sein werden, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abzusehen.
Die Aufgaben des Verwaltungsrates sind im Thüringer Studierendenwerksgesetz geregelt. Der Verwaltungsrat des Studierendenwerkes Thüringen beschließt beispielsweise den jährlichen Wirtschaftsplan, die Höhe der Mieten und Essenpreise sowie der Entgelte für die Benutzung der Einrichtungen des Studierendenwerks.
Aufgabe des Studierendenwerks Thüringen ist die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Förderung der Studierenden, u.a. die Errichtung, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Verpflegungseinrichtungen, Wohnheimen und Kindertageseinrichtungen sowie die Durchführung der staatlichen Ausbildungsförderung für die Studierenden. Es betreut rund 48.000 Studierende von 10 Hochschulen an 8 Standorten in Thüringen.