Du hast einen BAföG-Antrag gestellt und brauchst dringend Geld?

02.10.2024

Du hast einen BAföG-Antrag gestellt und wartest dringend auf die Entscheidung und die Auszahlung Deiner Dir zustehender Leistungen nach dem BAföG?

Der Gesetzgeber hat für Dich im BAföG das Instrument einer Vorschuss- oder Abschlagszahlung geschaffen. Hierfür gelten die Vorschriften in den Paragraphen § 50 Absatz 4 BAföG für den Weiterförderungsantrag und ergänzend in § 51 Absatz 2 BAföG für einen Erstantrag.

Du hast Anspruch auf eine Vorschusszahlung oder auch Abschlagszahlung, wenn Du einen im Wesentlichen vollständigen Weiterförderungsantrag rechtzeitig gestellt und die erforderlichen Nachweise beigefügt hast. Stell Ihn besser digital.

Rechtzeitig ist ein Weiterförderungsantrag gestellt, wenn er spätestens zwei Monate vor Ablauf des aktuell noch laufenden Bewilligungszeitraums beim Amt für Ausbildungsförderung eingeht.

Er ist im Wesentlichen vollständig, wenn Du neben der Studienbescheinigung nach § 9 BAföG auch einen eventuell vorliegenden Studienvertrag sowie Praxispartnervertrag eingereicht hast. Deine Einkommens- und Vermögenserklärung sowie entsprechende Nachweise wie Kontoauszüge musst Du ebenso vorlegen.

Im Weiteren ist es sehr wichtig, dass die eingereichten Formblätter vollständig ausgefüllt sind und Du sie natürlich auch unterzeichnet hast. Stellst Du den Antrag digital, reicht hier die textbasierte Wiedergabe Deines Vor- und Zunamens aus. Reichst Du ihn oldschool per Post ein, musst Du Deinen Antrag eigenhändig unterzeichnen (Unterschrift).

Hast Du nicht die deutsche Staatsbürgerschaft inne, musst Du eine Kopie Deines Aufenthaltstitels beifügen.

Solltest Du bereits verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden sein, muss Dein/e Ehe- oder Lebenspartner*in die Einkommenserklärung, also das Formblatt 03, und die erforderlichen Nachweise wie bspw. den Einkommenssteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres als Einkommensnachweis eingereicht haben.

Hast Du einen BAföG-Antrag gestellt, müssen Deine Eltern in den meisten Fällen mitwirken. Sie sind verpflichtet, neben ihrer Einkommenserklärung, also das Formblatt 03, auch die erforderlichen Nachweise wie bspw. den Einkommenssteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres als Einkommensnachweis einzureichen. Erzielen Deine Eltern kein eigenes Einkommen, müssen Sie bspw. einen Bürgergeldbescheid oder Arbeitslosengeldbescheid oder Krankengeldnachweis beifügen. Beziehen sie eine Rente, dann den Rentenbescheid.

Wirken Deine Eltern nicht mit, dann stell mit Hilfe des Formblattes 08 einen Vorausleistungsantrag. Weis uns gegenüber nach, dass Du Deine Eltern um Mitwirkung gebeten hattest.

Beantragst Du für Dein Studium ab dem fünften Fachsemester Deine Ausbildungsförderung, musst Du zwingend eine Bescheinigung nach § 48 Absatz 1 Satz 1 BAföG einreichen, die die bis zum Ende des vierten Fachsemesters erreichten üblichen Leistungen ausweist. Das kann das sogenannte Formblatt 05 oder auch ein ECTS-Nachweis oder auch ein Zwischenprüfungszeugnis sein. Beachte, hier muss der Leistungsnachweis spätestens am letzten Tag des vierten Monats nach Beginn des fünften Fachsemesters dem BAföG-Amt vorliegen. Beginnt bspw. Dein Fachsemester im Oktober, dann muss der Leistungsnachweis spätestens am 31. Januar des darauffolgenden Jahres beim BAföG-Amt eingegangen sein.

Weil die Regelungen für den Weiterförderungsantrag und Erstantrag nach dem Willen des Gesetzgebers in einem direkten Zusammenhang stehen, gelten die für den Weiterförderungsantrag beschriebenen Anforderungen auch für den Erstantrag. Weil es bei einem Erstantrag noch keinen aktuellen Bewilligungszeitraum geben kann, verzichtet der Gesetzgeber auf das Merkmal des rechtzeitigen Antragseingangs. Aber auch hier gilt: Nur wenn ein im Wesentlichen vollständiger Erstantrag vorliegt, kann das BAföG-Amt nach einem Ablauf von 10 Wochen Ausbildungsförderung als Abschlagszahlung gewähren.

Unsere Bitte an Euch: Achtet auf die Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen. Ein unvollständiger Antrag verzögert die Bearbeitungsdauer Eures Förderungsantrags erheblich. Beachte auch die Hinweise auf den Formblättern 01 für Dich und auf den Formblättern 03 für Dein/e Ehe- oder Lebenspartner*in bzw. Deine Eltern.

Zu einem vollständigen Förderungsantrag gehören auch Nachweise zur Kranken- und Pflegeversicherung, zum Nebenjob, ein Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung und wenn Du selbst schon Vater oder Mutter bist, die Geburtsurkunden Deines Kindes / Deiner Kinder sowie das Formblatt 04.

In bestimmten Situationen können weitere Unterlagen erforderlich sein. So zum Beispiel, wenn Du Eigentümer*in eines unbebauten oder bebauten Grundstücks bist. Sieh Dich auch auf unserer Webseite in unserem Downloadbereich um. Hier findest Du noch weitere amtsinterne Vordrucke, die Dir weiterhelfen können.

Dein Amt für Ausbildungsförderung

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