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Frist nicht verpassen - Euer Anspruch auf die Studienstarthilfe nach § 56 BAföG

28.10.2024

Seit dem 2. September 2024 könnt Ihr die Studienstarthilfe nach den Paragraphen 56 fortfolgende des Bundesausbildungsförderungsgesetz (§§ 56 ff BAföG) online über das Antragsportal www.bafög-digital.de beantragen.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Ihr habt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet,
  • seid erstmalig an einer Hochschule immatrikuliert,
  • und gehört zu der vom Gesetzgeber vorgegebenen Personengruppe (s. Newsartikel vom 5. September). Wichtig ist, dass man eine der dort genannten Sozialleistungen im Monat vor dem Beginn des Hochschulstudiums bezogen haben muss.
  • Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.

Ihr müsst schnell handeln, weil Ihr die Studienstarthilfe rechtswirksam nur bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Beginn Eures Studiums beantragen könnt. Habt Ihr Euer Studium am 1. Oktober 2024 begonnen (ist an fast allen staatlichen Hochschulen so), dann könnt ihr den Antrag wirksam nur bis zum 30. November 2024, 24:00 Uhr stellen. Seid Ihr Studierende der IU Internationale Hochschule und beginnt Euer Studium beispielsweise am 1. Dezember 2024, läuft die Antragsfrist am 31. Januar 2025, 24:00 Uhr, ab.

Tipp: Stellt auch Euren Förderungsantrag am besten gleich online auf www.bafög-digital.de

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