Heizkostenzuschuss für Studierende

10.02.2022

Die Preise für Energie steigen rasant, Heizkostenabrechnungen damit ebenso. Mit einem einmalig ausgezahlten Heizkostenzuschuss sollen - nach dem aktuellen Stand - deshalb Studierende, die BAföG-Leistungen erhalten und im Sinne von § 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG nicht mehr bei den Eltern wohnen, finanziell unterstützt werden. Die Bundesregierung plant ein entsprechendes Gesetz. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht eine Antragspflicht für die Studierenden vor, wobei das Antragsverfahren noch unklar ist. 

Ebenso einen Heizkostenzuschuss erhalten sollen Studierende, die seit Oktober 2021 mindestens für einen Monat Wohngeld bekommen haben. Ihnen wird der Zuschuss voraussichtlich sogar automatisch, d.h. ohne Antragstellung, gewährt. 

Genauere Informationen zum Verfahren können wir an dieser Stelle jedoch leider noch nicht geben. Wir informieren auf unseren Kanälen aber erneut, sobald wir mehr Details wissen. Wir danken für Ihr Verständnis. Weitere Informationen finden Sie auf unserem Facebook-Kanal www.facebook.com/stwthueringen im Post vom 10.02.22 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.

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