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Heizkostenzuschuss II für Studierende

BAföG-Empfänger*innen erhalten 345 €

10.03.2023

Der Freistaat Thüringen hat die Grundlage für die Auszahlung des Heizkostenzuschusses II (HKZ II) aufgrund stark gestiegener Energiekosten geschaffen. Anspruch auf den HKZ II haben nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Satz 3 Heizkostenzuschussgesetzes (HeizkZuschG) Studierende in Thüringen, denen im Zeitraum von September 2022 bis Dezember 2022 für mindestens ein Monat Ausbildungsförderung nach dem BAföG bewilligt wurde. Der HKZ II beträgt nach § 1 Absatz 2 HeizkZuschG 345 €.

Die Studierenden erhalten das Geld automatisch, eine Antragstellung ist nicht notwendig. Der Zuschuss wird auf das Konto der Studierenden überwiesen, auf das ihnen auch das BAföG ausgezahlt wird.

Der Anspruch besteht nur dann, wenn im Zeitraum von September 2022 bis Dezember 2022 keine Leistungen nach dem Wohngeldgesetz oder als Haushaltsmitglied nach §§ 5 und 6 Wohngeldgesetz (WoGG) bezogen wurden. Falls sich eine doppelte Auszahlung des HKZ II durch die Wohngeldbehörde und das Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Thüringen ergibt, fällt die Berechtigung zum Bezug des HKZ II rückwirkend weg. Nähere Informationen wird der Bescheid über die Gewährung eines einmaligen HKZ II enthalten, der allen Leistungsberechtigten zugesandt wird. 

Der HKZ II wird voraussichtlich ab dem 07.04.2023 auf den Konten der leistungsberechtigten Studierenden eingehen. Mit den Erfahrungen der Auszahlungen des vorherigen Heizkostenzuschusses ist damit zu rechnen, dass es in Einzelfällen – wie beispielsweise bei geänderten Bankverbindungen oder bei unklarem Wohngeldbezug – erst zu späteren Auszahlungen kommen kann. 

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