Studienstarthilfe zum Wintersemester 2024/2025 

Thüringer Studierende können zwei Hilfen erhalten

09.08.2024

Zum Wintersemester 2024/2025 können finanziell bedürftige Studienanfänger*innen in Thüringen Gelder beantragen. Sie haben die Möglichkeit sowohl die Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“ des Freistaats Thüringen in Höhe von 500 EUR als auch die Studienstarthilfe der Bundesrepublik Deutschland nach §§ 56 BAföG bis § 56b BAföG in Höhe von 1.000 EUR zu erhalten.

Gut zu wissen: Beide Hilfen werden nur auf Antrag gewährt. Sie können parallel bezogen werden und werden nicht auf das BAföG angerechnet.

Was ist bei den beiden Programmen zu beachten?

  • Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“ – 500 EUR

Zielgruppe: Finanziell bedürftige Studienanfänger*innen, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Thüringer Hochschule erstmalig für ein Studium in Präsenzform zugelassen sind. Nicht förderfähig sind höhere Fachsemester oder Masterstudiengänge, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Thüringer Hochschule begonnen werden.

Schnell sein ist notwendig: Die Anzahl an Förderungen durch die Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“ ist begrenzt und der Antrag auf die Förderung und der BAföG-Antrag müssen zwingend bis spätestens 15. September 2024 gestellt werden. Entscheidend ist der Eingang der Anträge. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden

Was musst Du tun: 

  • Antrag auf der Website des StW Thüringen ausfüllen, unterschreiben und bis zum 15. September 2024 ausschließlich per E-Mail an asb@stw-thueringen.de senden.
  • Dich an einer Hochschule in Thüringen für ein Präsenzstudium immatrikulieren.
  • BAföG-Antrag stellen (nicht BAföG-berechtigte internationale Studienanfängern*innen geben eine Selbstauskunft zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab)

Erhältst Du keinen positiven BAföG-Bescheid, oder trittst das Studium nicht an, wandelt sich der Zuschuss in ein zinsfreies Darlehen um, welches innerhalb von 5 Monaten zurückzuzahlen ist.

  • Studienstarthilfe der Bundesrepublik Deutschland – 1.000 EUR 

Zielgruppe: Finanziell besonders bedürftige Studienanfänger*innen, die erstmalig für ein Vollzeitstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule zugelassen sind und zum Studienbeginn das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die finanzielle Bedürftigkeit wird durch den Bezug einer Sozialleistung (z.B. Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistung nach dem AsylblG, und Weitere) im Vormonat des Studienbeginns (i.d.R. September) nachgewiesen.

Was musst Du tun:

  • Du kannst den Antrag ab September 2024 auf der Website BAföG-Digital stellen.
  • Erstelle auf der Website BAföG-Digital ein BundID-Konto oder ein Nutzerkonto. Du benötigst sie zwingend für die Antragstellung.
  • Immatrikuliere Dich an einer Hochschule für ein Vollzeitstudium.
  • Weise den Bezug einer Sozialleistung im Monat vor Studienbeginn durch Einreichen einer Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheides nach 
  • Du kannst den Antrag nur wirksam in den ersten beiden Monaten ab Studienbeginn (i.d.R. bis Ende November) stellen

Alle Details zur Studienstarthilfe der Bundesrepublik Deutschland findest Du auf dieser Website des BMBF.

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