Update: Beantragungsfrist verlängert / Programm Studienstarthilfe "StudiumThüringenPlus" ist verlängert

Beantragung für das Sommersemester bis 25. März 2024 möglich

18.03.2024

Update: Beantragungsfrist verlängert / Programm Studienstarthilfe "StudiumThüringenPlus" ist verlängert
Die Antragsfrist für das Programm Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“ wurde bis 25.03.2024 verlängert. 
Finanziell bedürftige Studienanfänger*innen haben somit noch eine weitere Woche die Möglichkeit, die Unterstützung des Freistaates Thüringen zu beantragen.

Erstmals können auch Studierende der HMU (Health and Medical University) die Studienstarthilfe erhalten.


Programm Studienstarthilfe "StudiumThüringenPlus" ist verlängert
07.03.2024
Der Freistaat Thüringen hat kurzfristig das Programm Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“ bis einschließlich des kommenden Wintersemesters 2024/2025 verlängert. Somit steht die Förderung für die Studierenden nun auch für das Sommersemester 2024 zur Verfügung. Die Studienstarthilfe kann für das Sommersemester 2024 bis zum 15. März 2024 beim Studierendenwerk Thüringen beantragt werden, für das Wintersemester 2024/2025 bis 15. September 2024. Die Studienstarthilfe ist eine einmalige Unterstützung in Höhe von 500 EUR. Sie wird gewährt für finanziell bedürftige Studienanfängerinnen und Studienanfänger, die an einer staatlichen Thüringer Hochschule erstmalig für ein Studium in Präsenzform zugelassen sind. Mit „StudiumThüringenPlus“ will Thüringen Studierenden aus einkommensschwächeren Familien den Start in das Studium erleichtern.

Die finanzielle Bedürftigkeit ist durch einen Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder bei nicht BAföG-berechtigten ausländischen Studienanfängerinnen und Studienanfängern durch eine Selbstauskunft zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen nachzuweisen; bei der Prüfung der Bedürftigkeit dienen die einschlägigen Bestimmungen des BAföG als Orientierung. Zudem richtet sich das Programm an „erstmalige Studierende“, d.h. dass bspw. Masterstudierenden die Studienstarthilfe nicht gewährt werden kann. 

„Mit der Studienstarthilfe kann unterstützungsbedürftigen Erststudierenden bei der Aufnahme und Vorbereitung eines Studiums in Thüringen finanziell unter die Arme gegriffen werden, damit der Start in das Studium so gut wie möglich gelingen kann“, sagt Sandro Nordmann, Abteilungsleiter Soziales im Studierendenwerk Thüringen.

Weitere Informationen zu „StudiumThüringenPlus“ und zur Antragstellung finden Sie unter https://www.stw-thueringen.de/finanzen/studiumthueringenplus.html.

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