+++ Das Studierendenwerk Thüringen wünscht allen Studierenden und Hochschulangehörigen ein Frohes Fest und einen guten Start ins neue Jahr. Ab Januar sind wir wieder für Sie da. +++

Online-Bewerbung

Hinweise zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens

Bewerbungsbeginn Wintersemester: 1. April des Jahres, in dem das Studium aufgenommen werden soll
Bewerbungsbeginn Sommersemester: 1. Oktober des Vorjahres

Vermietet werden Wohnplätze in den Wohnheimen des Studierendenwerks zum vorübergehenden Gebrauch und zum Zwecke des Studiums. Alle Informationen zu den Wohnheimen finden Sie auf diesen Seiten. Wir möchten darauf hinweisen, dass bestimmte Wohnformen (u.a. Einzelappartements) nur in begrenzter Anzahl vorhanden sind.

Wohnberechtigt sind alle an den staatlichen Thüringer Hochschulen immatrikulierten Studierenden. Eine Immatrikulationsbescheinigung ist für die Bewerbung nur notwendig, sofern Sie im laufenden Semester einziehen möchten. Schließen Sie einen Mietvertrag zum Semesterbeginn (01.04. / 01.10.) ab, wird eine Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung erst bei Abschluss des Mietvertrages zwingend notwendig.

Im ersten Schritt füllen Sie den kurzen Aufnahmeantrag aus und schicken diesen über den Button „Senden“ ab. Sie erhalten daraufhin innerhalb weniger Minuten eine E-Mail mit dem Betreff „Ihre Wohnplatzanfrage beim Studierendenwerk Thüringen“ (bitte auch Spam prüfen).

Im nächsten Schritt öffnen Sie über den Link in der E-Mail Ihr personalisiertes Bewerbungsformular. Füllen Sie die Felder der Online-Bewerbung vollständig aus. Beachten Sie die jeweiligen Hinweistexte. 

Sind alle Daten eingetragen, versenden Sie bitte das Bewerbungsformular über den grünen Button „Bewerbung abschließen“.

Wichtig: Wenn Sie bereits einen Mietvertrag mit dem Studierendenwerk Thüringen abgeschlossen haben und umziehen möchten, bitte nicht die Online-Bewerbung nutzen. Stattdessen fragen Sie bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin bzw. bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nach dem Formular „Umzugsantrag“, welches Ihnen personalisiert zur Verfügung gestellt wird.

Vor Beginn der Wohnplatzvergabe werden Sie mehrfach per E-Mail befragt, ob Ihrerseits noch Interesse an einem Wohnplatz besteht. Über einen Link in der E-Mail müssen Sie Ihre Bewerbung innerhalb der angegebenen Frist bestätigen. Reagieren Sie nicht auf diese Abfrage, wird Ihre Bewerbung ersatzlos von der Bewerbungsliste gestrichen.

Die Vergabe der Wohnplätze erfolgt frühestens sechs Wochen vor Semesterbeginn in Abhängigkeit der freien Kapazitäten nach der zeitlichen Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen. Für alle Wohnplätze gelten die gleichen Aufnahme- und Mietbedingungen (siehe Informationen zum Mietvertrag). Härtefälle werden entsprechend der Belegungsrichtlinien bevorzugt behandelt.
Sobald ein Wohnplatz für Sie zur Verfügung steht, erhalten Sie ein Angebot per E-Mail (bitte auch Spam-Ordner prüfen!).
Jetzt können Sie entscheiden. Wollen Sie unser Angebot annehmen?
Wird die Annahmefrist nicht eingehalten, verfällt das Angebot ersatzlos und Ihre Bewerbung wird storniert.

Gut zu wissen:
Ihre bei der Online-Bewerbung angegebenen Wünsche werden nach Möglichkeit und bei entsprechenden Kapazitäten berücksichtigt. Wenn Ihre angegebenen Wohnwünsche nicht berücksichtigt wurden, sind wahrscheinlich alle anderen Optionen bereits vermietet.

 

Hinweis:
Die Bewerbung sichert nicht gleichzeitig auch einen Wohnplatz. Sollten Sie aufgrund fehlender freier Wohnplätze zum gewünschten Einzugstermin kein Angebot erhalten können, wird Ihre Wohnplatzbewerbung automatisch ungültig.

Alles auf Anfang: Besteht Ihrerseits jedoch noch Interesse an einem Wohnplatz, ist eine erneute Online-Bewerbung erforderlich. Bitte den entsprechenden Bewerbungsbeginn beachten!

Nutzen Sie für die Suche nach einer passenden Unterkunft gern auch die Angebote der Privatzimmervermittlung an den einzelnen Standorten.

 

Wichtiger allgemeiner Hinweis für Bewerber*innen 

Bei Antragstellung für einen Wohnplatz ab dem Folgesemester muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Zulassung / Immatrikulationsbescheinigung vorliegen. Eine Immatrikulationsbescheinigung muss in diesem Fall erst zu Beginn des neuen Semesters und bei Abschluss eines Mietvertrags eingereicht werden.

Wichtige Hinweise für das Wintersemester 2024/25

Hinweis für Jena:
Bewerbungen für das Wintersemester 2024/2025 für den Standort Jena können aufgrund der hohen Nachfrage nicht mehr berücksichtigt werden. Bewerbungen sind weiterhin möglich. Den Bewerber*innen werden Kontaktdaten von Wohnungsanbietern in Jena und Umgebung zur Verfügung gestellt. (Stand: 23.09.2024)

Hinweis für Erfurt:
Bewerbungen für das Wintersemester 2024/2025 in Erfurt haben aufgrund der hohen Nachfrage im Studierendenwohnheim keine Chance. Bewerbungen sind möglich. Den Bewerbern werden Kontaktdaten von weiteren Wohnanbietern in Erfurt zur Verfügung gestellt. (Stand: 04.09.2024)

Hinweis für Nordhausen:
Bewerbungen für das Wintersemester 2024/2025 in Nordhausen haben aufgrund der hohen Nachfrage im Studierendenwohnheim keine Chance. Bewerbungen sind möglich. Den Bewerbern werden Kontaktdaten von weiteren Wohnanbietern in Nordhausen zur Verfügung gestellt.  (Stand: 04.09.2024)

Wichtiger Hinweis für Bewohnerinnen und Bewohner

Die Online-Bewerbung steht ausschließlich Personen zur Verfügung, die noch nicht in unseren Wohnheimen leben. Von Bewohnerinnen und Bewohnern eingereichte Bewerbungen werden umgehend gelöscht.

Bewerbungsformular

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