FAQ für Mieterinnen und Mieter
Wohnen beim Studierendenwerk
Die Kontaktdaten und die Sprechzeiten Ihrer Hauswartin bzw. Ihres Hauswarts sowie der für Ihre Sachbearbeitung zuständigen Person finden Sie im Mietportal. Zusätzlich können Sie die Sprechzeiten Ihres zuständigen Hauswarts bzw. ihrer zuständigen Hauswartin direkt am Büro im Wohnheim nachlesen.
Sie haben die Möglichkeit, für die Dauer der Regelstudienzeit in den studentischen Wohnheimen zu wohnen. Darüber hinaus besteht die Option zur Verlängerung der Wohnzeit um bis zu zwei Semester. Verlängerungsanträge müssen bis spätestens acht Wochen vor Mietvertragsende schriftlich eingereicht werden. Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin bzw. bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Wenn Sie innerhalb unserer studentischen Wohnheimen umziehen möchten, so können Sie einen Umzugsantrag stellen. Diesen Umzugsantrag erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin bzw. Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. Umzüge innerhalb des Wohnheimes oder in ein anderes Wohnheim des Studierendenwerks sind nur bei freier Kapazität und ausreichender Begründung möglich. Es besteht kein Anspruch auf einen Umzug!
Informationen zur Internetvereinbarung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin bzw. Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder in den Informationszentren.
Jede – auch teilweise – Untervermietung der Mieträume durch die Mietperson ist nur an Studierende und nur mit Zustimmung des Studierendenwerks zulässig. Eine Untervermietung kann einmalig durch das Studierendenwerk aus Kulanz genehmigt werden, wenn die Mietperson zum Zwecke eines studienrelevanten Praktikums oder Auslandsaufenthaltes das Zimmer an eine andere studierende Person untervermieten möchte (Nachweise, z.B. Praktikumsvertrag oder Bescheinigung der Hochschule erforderlich). Den Vordruck zur Erfassung notwendiger Kontaktdaten erhalten Sie bei der für Ihre Sachbearbeitung zuständigen Person.
In fast jedem Wohnheim befinden sich Waschmaschinen und Wäschetrockner. Vorwiegend kann für die Maschinenbenutzung die Zahlfunktion der thoska genutzt werden.
Hinweise zur Nutzung der thoska in den Wohnheimen finden Sie hier.
Auszug
Sie haben das Recht, den Mietvertrag unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Semesterende durch eine schriftliche Erklärung zu kündigen (siehe auch § 4 Allgemeine Mietbedingungen).
Hinweis: Die Mietverträge im Studierendenwerk werden ausschließlich befristet abgeschlossen. Das Mietverhältnis endet automatisch mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit. Diese ist in Ihrem Mietvertrag festgehalten. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Vor- und Endabnahmetermin mit dem Hauswart bzw. mit der Hauswartin.
Mieterinnen und Mieter, die bereits in einem Wohnheim des Studierendenwerks gewohnt haben, können wieder einen Wohnplatz beantragen, wenn die Höchstmietdauer (entspricht der Regelstudienzeit) bei Auszug nicht erreicht wurde. Vorherige Mietzeiten werden beim Vertragsabschluss auf die Laufzeit des Vertrages angerechnet.
Die Kaution wird nach Ende des Mietvertrages und ordnungsgemäßer Übergabe der Mietsache in der Regel nach zwei Monaten auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen.
Schadensmeldung
Bitte informieren Sie umgehend die Hauswartin bzw. den Hauswart über den Schaden/Mangel. Nutzen Sie dazu am besten den Vordruck „Mängelmeldung“, welchen Sie am Büro der Hauswartin bzw. des Hauswarts finden.
Hinweis: Bei unterlassener oder verspäteter Meldung von Schäden kann die Mietperson selbst haftbar gemacht werden, auch wenn diese kein eigenes Verschulden am Schaden trifft (siehe auch § 10 Allgemeine Mietbedingungen).
Notfälle
In Notfällen (z.B. bei Stromausfall im kompletten Wohnheim oder auf einer kompletten Etage oder bei einem Wasserrohrbruch) wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung (Dienstzeiten beachten). Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an die Havarie Nummern im Hausaushang).
Während der regulären Dienstzeit melden Sie sich bitte bei Ihrer Hausverwaltung. Bitte beachten Sie, dass für die Ausgabe eines Ersatzschlüssels oder einer Schließkarte die Gebühren der aktuellen Entgeltordnung gelten. Ggf. fallen weitere Kosten an, wenn die Tür durch ein externes Dienstleitungsunternehmen (Not- bzw. Schlüsseldienst) geöffnet wird.
Bei einem Defekt der Schließkarte kann entweder die Hauswartin / der Hauswart oder der Notdienst (außerhalb der Dienstzeiten) kontaktiert werden.
Rundfunkgebühren
Für jede Wohnung in Deutschland wird monatlich ein Rundfunkbeitrag erhoben. Zuständig dafür ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, welcher auch die zentrale Kontaktadresse für Ihre Fragen ist.
An- und Abmeldung sowie nähere Informationen zum Rundfunkbeitrag unter:
Wohngeld
Bei Fragen zum Thema Wohngeld wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Sozialberatung des Studierendenwerks.