Hauptwohnsitz
An einigen Thüringer Hochschulstandorten gibt es seitens der Städte einen finanziellen Anreiz für die Studierenden, die dort ihren Hauptwohnsitz anmelden.
Die Stadt Gera gewährt Studierenden, die ihren Hauptwohnsitz in Gera nehmen, auf Antrag eine Zuwendung. Antragsberechtigt sind Studierende, die sich erstmalig mit Hauptwohnung oder einziger Wohnung in Gera anmelden, zum 31.12. des Jahres, für welches die Zuwendung beantragt wird, noch gemeldet sind sowie das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Stadt Gera gewährt einen Zuschuss in Höhe von 100 € pro Kalenderjahr. Diese Zuwendung kann für maximal drei Jahre in Folge beantragt werden, sofern der Hauptwohnsitz / einziger Wohnsitz durchgehend bestanden hat.
Informationen über die Gewährung einer Zuwendung sowie die Antragstellung entnehmen Sie bitte der Seite der Stadt Gera.
Die Stadt Ilmenau bietet allen Studierenden, die in Ilmenau studieren und am 31.12. ihren Hauptwohnsitz in Ilmenau haben, einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 80 €. Der Antrag muss spätestens bis zum 31.12. eines Jahres gestellt werden. Die Beantragung erfolgt online.
Auf der Grundlage eines Beschlusses des Stadtrates der Stadt Jena können Studierende der Friedrich-Schiller-Universität und der Ernst-Abbe-Hochschule, die ihren Ersthauptwohnsitz in Jena haben, einen Antrag auf Zahlung einer Hauptwohnsitzprämie in Höhe von 60 € pro Semester bzw. max. 120 € stellen.
Alle weiteren Bedingungen können Sie dem Antrag entnehmen.
Dieser ist erhältlich in der INFOtake Jena oder online unter diesem Link.
Studierende in Schmalkalden können einen Antrag auf Übernahme von Semestergebühren stellen. Die Semestergrundgebühren in Höhe von 50,00€ werden gezahlt, wenn Studierende ihren Hauptwohnsitz in Schmalkalden angemeldet haben. Das betrifft auch diejenigen Studierenden, die bereits vor dem Studium mit ihrer Hauptwohnung in Schmalkalden gemeldet waren und sich für ein Studium an der Hochschule Schmalkalden entschieden haben. Die Antragstellung erfolgt einmalig bei Aufnahme des Studiums. Die Semestergrundgebühren werden maximal für einen Zeitraum von acht Semestern gezahlt und wenn die Studierenden zum Semesterbeginn (01.04. bzw. 01.10.) das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Online ausgefüllte Formulare mailen Sie bitte an: stadt@schmalkalden.de
Fragen dazu stellen Sie bitte an die Stadtverwaltung Schmalkalden.
Die Stadt Weimar gewährt Studierenden eine Prämie, wenn sie ihren Hauptwohnsitz ab dem 01.01.2020 nach Weimar (einschließlich Ortsteile) verlegen und den Hauptwohnsitz an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen jeweils zum 31.12. (1. Stichtag) und zum 31.12. des Folgejahres (2. Stichtag) nachweisen.
Darunter fallen auch ausländische Studierende, die in Weimar ihren einzigen Wohnsitz in Deutschland anmelden.
Die Höhe der einmaligen Prämie beträgt 300 Euro.
Die Antragstellung (Antragsformular) muss schriftlich bis zum 31.03. des Jahres erfolgen, das auf den 2. Stichtag folgt. Die Auszahlung erfolgt bis 30.09. des Antragsjahres auf ein inländisches Bankkonto (Barauszahlungen oder Überweisungen auf ausländische Konten sind nicht möglich.)
Die Beantragung der Ausbildungsprämie ist ab Januar 2022 möglich. Die Antragsvoraussetzungen sind erfüllt, wenn:
- Sie den Status als Studierende bzw. Studierender an einer Hochschule mittels Kopie einer aktuell gültigen Immatrikulationsbescheinigung nachweisen können
- Ihre erstmalige Hauptwohnsitznahme in Weimar zum oder nach dem 01.01.2020 (1. Stichtag 31.12.) erfolgt ist und
- Sie diese mindestens bis zum 31.12. des darauffolgenden Jahres (2. Stichtag) beibehalten haben. Der Nachweis erfolgt durch eine erweiterte Meldebescheinigung in Kopie. Die erweiterte Meldebescheinigung stellt Ihnen das Bürgerbüro der Stadt Weimar aus. Die Meldebescheinigung ist kostenpflichtig.
- Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen
- Sie den Antrag bis zum 31.03. des auf den 2. Stichtag folgenden Jahres gestellt haben (bei nach dem 31.03. eingehenden Anträgen erfolgt die Auszahlung im darauffolgenden Jahr).
Kontakt: INFOtake Weimar
Hinweis zur Anmeldung des Hauptwohnsitzes:
Bezüglich der Anmeldung zum Hauptwohnsitz ist das persönliche Erscheinen der Studierenden im Bürgerbüro der Stadt Weimar erforderlich. Aufgrund der Corona-Pandemie ist dafür eine Terminvereinbarung notwendig.
Hinweise
Vor der Ummeldung zum Hauptwohnsitz beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Wenn Sie in bestimmten Versicherungen über Ihre Eltern versichert sind, dann prüfen Sie vor der Ummeldung, ob diese dann noch für Sie gültig sind. Dies kann zum Beispiel Haftpflicht-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherungen betreffen, bei denen der Versicherungsschutz an die Haushaltszugehörigkeit gekoppelt ist. Diese kann auch durch den Nebenwohnsitz bei den Eltern gegeben sein.
- Wohngeld können Sie i.d.R. an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen (sofern Sie dazu berechtigt sind).
- Das Wahlrecht können Sie i.d.R. nur an Ihrem Hauptwohnsitz ausüben.
- Für Leistungen nach dem BAföG ist es unerheblich, wo Sie Ihren Wohnsitz haben.
- Auf das Kindergeld hat die Ummeldung keinen Einfluss, da der Anspruch unabhängig vom Wohnsitz entsteht.
- Auch für Baukindergeld, Eigenheimzulage und Wohnungsbauförderung hat die Ummeldung i.d.R. keinen Einfluss, wenn der Nebenwohnsitz bei den Eltern bleibt.
- Ihr Auto kann nur am Hauptwohnsitz angemeldet werden.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an unsere Informationszentren oder die Allgemeine Sozialberatung.